Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Vorsprachen im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Boos sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bürgerfreundlichkeit sowie eine schnelle und kompetente Abwicklung Ihrer Amtsgeschäfte ist für uns sehr wichtig.
Deswegen können Sie hier einfach und schnell einen Termin für das Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, Standesamt, Versicherungsamt u. Friedhofsamt) reservieren. Gleichzeitig erhalten Sie Informationen über die vorzulegenden Dokumente und anfallenden Gebühren.
Nicht fündig geworden? Es können leider nicht alle Dienstleistungen online angeboten werden.
In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 08335/9829-17, -25, -16 oder senden uns eine E-Mail an standesamt@vg-boos.de bzw. ewo@vg-boos.de
Wir freuen uns auf Sie!